• Erstkontakt
    • Telefonisch: 069 95 63 89 0
    • E-Mail: info@sfo-heh.de
  • Aufgrund der Pandemie fällt die offene Sprechstunde  bis auf
  • Damit wir uns ihrem Anliegen gut widmen können, erfolgt zu Beginn des Beratungsprozesses ein ausführlicher telefonischer Erstkontakt. Am besten haben Sie hier für alle wichtigen Unterlagen bereitliegen.
  • Wir müssen sie leider schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass sie derzeit lange auf weiterführende Beratungsgespräche warten müssen.
  • Dringende Anliegen haben natürlich voran:
    • Konto oder Gehaltspfändung
    • Räumungsklage
    • Ersatzfreiheitsstrafe.

 

  • Wer kann zu uns kommen?

    Alle Bürgerinnen und Bürger, die von Verschuldung oder Überschuldung betroffen sind aus den Frankfurter Stadtteilen:

    - Seckbach, Bergen, Enkheim, Riederwald und Fechenheim

    - Nordend-West und Bornheim

    - Innenstadt (Altstadt) und Ostend

    - Haftentlassene des gesamten Stadtgebietes bis 6 Monate nach       ihrer Entlassung, danach Stadtteil bezogen.

       - Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Adresse und

         dem Sozialrathaus in Ihrem Stadtteil. Bitte prüfen Sie anhand

         des Frankfurter Straßenverzeichnisses, ob wir für Sie zuständig

         sind.

      

  • E-Mail 

       Für erste Fragen können Sie auch unser nachstehendes Formular

       nutzen. Wir sind bemüht, Ihnen innerhalb von drei Werktagen zu

       antworten.

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Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann und damit ein lückenloser Schutz vor dem Zugriff Dritter auf Ihre Daten nicht gewährleistet werden kann.

Rufen Sie einfach an unter

 

069 956389 0

oder nutzen Sie für erste Fragen unter Kontakt unser Formular.

 

 

 

 

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