Erstkontakt
Telefonisch unter
069 95 63 89 0
oder
per E-Mail an
info@sfo-heh.de
Wer kann zu uns kommen?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die von Verschuldung oder Überschuldung betroffen sind aus den Frankfurter Stadtteilen:
- Seckbach, Bergen, Enkheim, Riederwald und Fechenheim
- Nordend-West und Bornheim
- Innenstadt (Altstadt) und Ostend
- Haftentlassene des gesamten Stadtgebietes bis 6 Monate nach ihrer Entlassung, danach Stadtteil bezogen.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Adresse und
dem Sozialrathaus in Ihrem Stadtteil. Bitte prüfen Sie anhand
des Franfurt Straßenverzeichnisses, ob wir für Sie zuständig
sind.
Vorbereitung für die Beratung
Anfahrt
Mit öffentlichen Verkahrsmitteln zur Hauptwache und von da aus über Schillerstraße oder Große Escehrheimer Straße Richtuing Eschenheimer Turm, vorher rechts abbiegen in die Stiftstraße.
Für erste Fragen können Sie auch unser nachstehendes Formular
nutzen. Wir sind bemüht, Ihnen zeitnah zu antworten.
Die Angabe von personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail Adresse) im Formular unserer Internetseite geschieht auf freiwilliger Basis. Ihre Daten werden ausschließlich vereinsintern genutzt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann und damit ein lückenloser Schutz vor dem Zugriff Dritter auf Ihre Daten nicht gewährleistet werden kann.