Alle Bürgerinnen und Bürger, die von Verschuldung oder Überschuldung betroffen sind aus den Frankfurter Stadtteilen:
- Seckbach, Bergen, Enkheim, Riederwald und Fechenheim
- Nordend-West und Bornheim
- Innenstadt (Altstadt) und Ostend
- Haftentlassene des gesamten Stadtgebietes bis 6 Monate nach ihrer Entlassung, danach Stadtteil bezogen.
- Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Adresse und
dem Sozialrathaus in Ihrem Stadtteil. Bitte prüfen Sie anhand
des Frankfurter Straßenverzeichnisses, ob wir für Sie zuständig
sind.
Für erste Fragen können Sie auch unser nachstehendes Formular
nutzen. Wir sind bemüht, Ihnen innerhalb von drei Werktagen zu
antworten.
Die Angabe von personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail Adresse) im Formular unserer Internetseite geschieht auf freiwilliger Basis. Ihre Daten werden ausschließlich vereinsintern genutzt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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